Wenn Sie gesetzlich versichert sind
Grundsätzlich werden medizinisch notwendige Behandlungen von den Krankenkassen übernommen.
Das gilt für die folgenden Therapieverfahren:
1. Verhaltenstherapie (VT), die schwerpunktmäßig bei Angststörungen (vor allem in der Akutphase und bei erstmaliger Behandlung) und Zwängen eingesetzt wird. Sie setzt in erster Linie am Verhalten an und hilft Ihnen dabei, neue Arten des Umgangs mit Symptomen zu erlernen. Die Verarbeitung zugrundeliegender Konflikte und Ursachen steht dabei nicht im Vordergrund.
Diese Form der Behandlung biete ich nicht an
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TPT)
3. Analytische Psychotherapie (AP)
Wenn Sie privat versichert sind und/ oder über das Landesamt für Besoldung
Bitte informieren Sie sich selbst bei Ihrer Privaten Krankenkasse über den für Sie geltenden Tarif und die Kostenübernahmeregelungen. Meist folgen die Privatkassen dem Landesamt und deren Bewilligungskontingente.
Sie müssen also sowohl bei der Beihilfe als auch bei der Privatkasse die entsprechenden Formulare besorgen und sich informieren.
Aber für alle Behandlungsverfahren gibt es Obergrenzen, die nur in absoluten Ausnahmefällen überschritten werden, d.h. nach einiger Zeit – meist nach mehr als 2 Jahren – läuft die Zahlungspflicht der Kostenträger aus.
Welche Möglichkeiten es danach gibt, erläutere ich Ihnen im Laufe unserer Gespräche.